EFSLI Turin 2024 – Tag 2

Dr. Maya de Wit trägt vor über die Notwendigkeit für Dolmetscher:innen, sich stets fortzubilden “Eternally Qualified”. Empfohlene Literatur u. a. zur Ungleichheit zwischen Lautsprachen- und Gebärdensprachendolmetscher:innen ist Ester Monzo-Nebot und Maria Lomena-Galiano (ed): Toward Inclusion and Social justice in Institutional Translation and Interpreting: Revealing Hidden Practices of Exclusion, Routledge. Wir wollen zwar alle gute Qualität in unserer Arbeit erreichen, aber unterschiedliche beteiligte Gruppen haben unterschiedliche Prioritäten dafür, was Qualität überhaupt ausmacht. Taube Kund:innen finden Dolmetschkompetenz am wichtigsten, aber für unterschiedliche Settings gibt es unterschiedliche Prioritäten, denn bei Arztbesuchen ist Vertrauen das wichtigste, im Bildungswesen die Fähigkeit der Dolmetschenden sich anzupassen und im Arbeitskontext fundiertes Fachwissen zu haben. Hörende Kund:innen finden die Virtuosität den Lautsprachen am wichtigsten. Dolmetscher:innen selbst finden professionelle Einstellung und Virtuosität in Gebärdensprachen am relevantesten. Wie gehen wir in dieser Situation mit dem Thema Qualitätssicherung um? Wie adressieren wir diese in unseren Curricula? Im Vergleich der Europäischen Länder 2016 und 2020 stellen wir eine signifikante Zunahme von BA Studiengängen bei Abnahme von berufsbegleitenden Qualifikationen fest. Was ist nach dem Abschluss? Dazu macht Maya eine groß angelegte partizipative Umfrage, wer mehr darüber wissen möchte und auch teilnehmen möchte, abonniert am besten ihren Newsletter via Mayas Webseite.

Dc. Res. Yvonne Wedel und Dr. Rachel Mason von der Queen Margaret University in Edinburgh bieten einen berufsbegleitenden Master im Gebärdensprachdolmetschen an. Der ist komplett online, man hat aber eine Gruppe in der eigenen gebärdeten Arbeitssprache vor Ort. Der Zugang ist niederschwellig, was vorausgesetzte akademische Abschlüsse betrifft: Weder Abitur noch BA müssen nachgewiesen werden, lediglich 3 Jahre Berufserfahrung als Dolmetscher:in für gebärdete Sprachen. Allerdings muss man Englisch können, denn das ist die Unterrichtssprache. Für alle, die sich also weitere Qualifikation wünschen mit umfassenden Inhalten Weiterentwicklung von Schlüsselkompetenzen zu unserem Beruf, um sich auf den neusten Stand der Forschung bringen und sich daraufhin vielleicht zu spezialisieren oder dann sogar selber zu forschen, Dissertation zu machen, ist das ein tolles Angebot. Ein Modul (Semester) kostet 1090 Britische Pfund, Minimum sind 4 Semester in 2 Jahren, mehr darüber im Link oben.

Einblick in die Situation der Kolleg:innen in Polen gibt uns Dr. Aleksandra Kalata-Zawlocka und Kamila Skalska. Inspiriert von einem EFSLI Vortrag der Briten letztes Jahr haben sie einen Zensus gemacht, also eine Bestandsaufnahme von den jetzt arbeitenden Kolleg:innen erstellt anhand von Umfragen. Das belegte zum Beispiel, dass die meisten nebenberuflich arbeiten. Daher haben sie die Fortbildungspflicht auf die Bedürfnisse dieser Gruppe angepasst. Diese Fortbildungspflicht, die von drei Säulen getragen wird, ist verpflichtend: 1. für alle gleich, pro-aktive professionelle Entwicklung, 2. und 3. wahlweise, aktive Teilnahme in der Gehörlosengemeinschaft und Engagement im Berufsverband. Sie empfehlen allen nationalen Verbänden die Erstellung einer solchen Bestandsaufnahme.

Feierliches Abstempeln der Briefmarke gewidmet der Anerkennung der Italienischen Gebärdensprache LIS – Lingua dei Segni Italiana. Foto: Rosaria Marano, Vorsitzende des italienischen Dolmetscherverbänden ANIMU (es gibt übrigens fünf nationale Verbände) stellt die Briefmarke vor.

Prof. Jemina Napier und Prof. Alys Young aus Edinburgh: Das INForMHAA Projekt (sprich: info:ma) beschäftigt sich mit Dolmetschen in Begutachtungsverfahren für Zwangseinweisungen im Kontext des britischen Mental Health Acts von 1983. Dieses Gesetz regelt die Verfahren, die eingeleitet werden, wenn festgestellt wird, dass die betreffende Person eine akute und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und als Konsequenz in eine psychiatrische Anstalt gegen ihre Willen  eingewiesen werden muss. Aber wie läuft diese Feststellung ab im Falle von gebärdensprachlichen Patient:innen? Immerhin werden diese Personen ihrer Selbstbestimmung beraubt während andere bestimmen, was gut für sie selbst sein soll. Bestimmend für einen Lösungsansatz im Umgang mit der Verantwortung innerhalb der hohen Zahl an Zwangseinweisungen ist interprofessionelle Zusammenarbeit. Dazu, ist ihr Fazit, brauchen alle beiteiligten ein Empowerment, ihre eigenen Bedürfnisse für eine gute Zusammenarbeit zu artikulieren. Hier sind die von ihnen zusammengestellten Ressourcen, um diese Zusammenarbeit zu lernen zum Runterladen.

Helen Volkes und Mark Berry aus Wales listen viele erfrischend-eingängige Beispiele zu Hearing Privilege, um uns dazu zu motivieren, uns nicht aus unseren Lorbeeren (fertige Abschlüsse) auszuruhen, und uns stets die Mühe zu machen, uns fortzubilden, um unseren Anschluss an die sich stetig verändernde – da blühend-lebendige – jeweilige Gebärdensprache(n) und Gehörlosencommuity nicht zu verlieren.

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