MDÜ-Artikel: Urheberrecht und Vergütung

Ich lese gerade das Magazin des BDÜ, das MDÜ 6/16. Darin gibt es einen Artikel über Urheberrecht und Vergütung. “…ist doch bloß für interne Zwecke …” S 22-24. Die Autoren sind Pablo Lineares und Ignacio Hermo.

Während unsere Lautsprachkolleginnen es mit Audioaufnahmen zu tun haben, geht es bei uns um eventuelle Videomitschnitte. Der Artikel gibt Tipps für den Umgang mit Mitschnitten.
Grundsätzlich gilt: “Nicht erst die direkte kommerzielle Nutzung des Dolmetschtons rechtfertigt also ein gesondertes Mitschnitthonorar. … Daher gilt das Urheberrecht aus gutem Grund auch für das Produkt der Verdolmetschen: Wie bei anderen Werken, die sich auf Tonträgern aufzeichnen lassen, wird der Urheber nicht nur für seinen Arbeitsaufwand entlohnt, sondern auch an dem Nutzen beteiligt, den er mit seiner Tonaufnahme schafft.”
„Um Missverständnissen vorzubeugen, … kann eine in den Vertrag integrierte Klausel Klarheit schaffen:
Aufzeichnung und Veröffentlichung:
– Die Verdolmetschen erfolgt ohne jede Aufzeichnung.
– Die Verdolmetschen wird für interne Zwecke aufgezeichnet. Das Zusatzhonorar beträgt xxx Eur. (z. B. 50% des Tageshonorars pro Aufzeichnung)
–  Die Verdolmetschen wird zum Zwecke der Veröffentlichung aufgezeichnet. Das Zusatzhonorar beträgt xxx Eur” (z. B. Gagenliste des Verbandes Deutscher Sprecher e. V. Ausserdem siehe Präsentation im Rahmen des “Dolmetscher-für-Dolmetscher“-Workshops der AIIC 2016 in Berlin, “Kalkulation von Aufzeichnung- und Verwertungshonoraren am Beispiel der deutschen Sprecherbranche”)

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